IT-Beratung

Werkvertrag

Erfolg geschuldet, mit Abnahme

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg (ein Ergebnis); es erfolgt eine Abnahme, mit der Gewährleistungsfristen beginnen. Abgrenzung zum Dienstvertrag (nur fachgerechtes Tätigwerden, kein Erfolg).
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