Werkvertrag
Erfolg geschuldet, mit Abnahme
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg (ein Ergebnis); es erfolgt eine Abnahme, mit der Gewährleistungsfristen beginnen. Abgrenzung zum Dienstvertrag (nur fachgerechtes Tätigwerden, kein Erfolg).