IT-BeratungGewährleistungNacherfüllung, Minderung, RücktrittBei Mängeln stehen dem Auftraggeber Gewährleistungsrechte zu: Nacherfüllung (Nachbesserung/Neulieferung), Minderung des Preises und Rücktritt vom Vertrag.← Alle GlossarbegriffeIm Quiz üben