IT-Beratung

Dienstvertrag

Tätigwerden geschuldet, kein Erfolg

Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer nur das fachgerechte Tätigwerden, nicht den Erfolg. Vergütet wird der Aufwand; eine Abnahme findet nicht statt (typisch: Beratung, Schulung, Support).
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