Dienstvertrag
Tätigwerden geschuldet, kein Erfolg
Beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer nur das fachgerechte Tätigwerden, nicht den Erfolg. Vergütet wird der Aufwand; eine Abnahme findet nicht statt (typisch: Beratung, Schulung, Support).
Tätigwerden geschuldet, kein Erfolg